Hilfe zur Pflege
Die Hilfe zur Pflege gilt als normale Sozialleistung und kommt den pflegebedürftigen Personen je nach dem Pflegeaufwand zugute, wenn sie die Aufwendungen zur Pflege nicht aus eigenen finanziellen Mitteln decken können.
Die Hilfe zur Pflege gilt als normale Sozialleistung und kommt den pflegebedürftigen Personen je nach dem Pflegeaufwand zugute, wenn sie die Aufwendungen zur Pflege nicht aus eigenen finanziellen Mitteln decken können.
Familienmitglieder und Freunde können die Pflege von Angehörigen übernehmen, wenn diese sich nicht mehr selbst allein versorgen können bzw. aufgrund eines Pflegegrades eine Betreuung benötigen. Wenn Senioren oder pflegebedürftige Menschen eine Hilfe und Unterstützung benötigen, sind die Nächsten immer eine gute Wahl …
Wenn in der Familie ein Angehöriger aufgrund des Alters pflegebedürftig ist, sind damit auch viele Fragen und Unsicherheit bei den Angehörigen verbunden. Hier helfen die Pflegeberater der Krankenkassen bzw. Pflegekassen weiter und beantworten alle Fragen zum Thema Altenpflege …
Damit der Senior das Pflegegeld entsprechend einer Pflegestufe bzw. eines Pflegegrades erhält, muss diese vorher bei der betreffenden Pflegekasse bzw. Pflegeversicherung beantragt werden. Je eher Sie die Leistungen wie Pflegegeld bei Ihrer Pflegeversicherung beantragen, um so schneller kann Ihr Antrag bearbeitet werden.