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Grundsicherung im Alter, wenn die Rente nicht reicht

Alle Senioren steht im Alter eine soziale Absicherung zu, wenn der Lebensunterhalt nicht vollständig durch die Rentenzahlungen, Vermögenswerte oder andere Einkommen gedeckt werden können. Alles was die Bürger Deutschlands zu einem selbstbestimmten Leben brauchen, wie z.B. Wohnung, medizinische Betreuung, Ernährung und Bekleidung, kann durch die Grundsicherung im Alter finanziell abgesichert werden.

Grundsicherung hohe

Die Grundsicherung im Alter hilft, wenn die Rente nicht ausreicht. 

Voraussetzungen für die Grundsicherung im Alter

Die soziale Mindestabsicherung in Deutschland kann für Senioren, deren Altersrente nicht zum Leben ausreicht, durch die Grundsicherung ganz oder teilweise abgedeckt werden. Die seit 2021 gültige Grundrente erhalten alle Senioren, die mind. 33 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben. Die Grundrente und die anteiligen Zuschüsse aus der Grundsicherung sollen somit allen bedürftigen Rentnern eine gesetzliche Mindestsicherung für Ihren Lebensunterhalt garantieren. Die Voraussetzungen für die Zahlung einer Grundsicherung im Alter sind das Mindestalter von 65-67 Jahren, eine nachgewiesene finanzielle Bedürftigkeit und der Senior lebt die überwiegende Zeit in Deutschland.

Als bedürftig gelten Senioren dann, wenn diese nicht allein durch Einkommen wie Rente oder eigenes Vermögen ihren Lebensunterhalt finanzieren können. Dabei wird vom Sozialamt festgestellt, wieviel Geld der Rentner tatsächlich zum Leben braucht und welche finanziellen Mittel er selbst hat. Daraus wird dann der Bedarf an Grundsicherung ermittelt. Ab wann ein Bürger im Seniorenalter eine Grundsicherung bekommen kann, hängt davon ab, wann er die Altersgrenze erreicht hat, also eine Altersrente bekommt bzw. je nach Geburtsjahr bekommen würde. Die Rechtgrundlage dafür ist das deutsche Sozialgesetzbuch (SGB 12, §41 Absatz 2).

Wenn ein Senior seine finanzielle Bedürftigkeit durch fahrlässiges Verhalten selbst herbeigeführt hat, kann das Sozilamt gegen eine Grundsicherung im Alter entscheiden, da dann kein rechtsgültiger Anspruch besteht. In einem solchen Falle erhalten die betroffenen Personen aber einen Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt bzw. auf Sozialhilfe, welche ebenso wie die Grundsicherung errechnet wird. 

 

Die Grundsicherung im Alter richtig beantragen

Um in den Genuss der Zahlung einer Grundsicherung im Alter zu kommen, müssen sie diese beim zuständigen Sozialamt oder der Rentenversicherung schriftlich formlos oder mit einem Antragsformular beantragen. Die Mitarbeiter der Rentenversicherung und des Sozialamtes sind beim Ausfüllen des Antragsformulars auch gern behilflich. Die Grundsicherung bekommen bedürftige Senioren dann vollständig schon ab dem Monat, in dem der Antrag gestellt wurde.

Nach einem Jahr sollten dann die Senioren für Ihre Grundsicherung einen s.g. Folgeantrag stellen, auch wenn sie dazu nicht vom Sozialamt schriftlich aufgefordert werden. Es ist auch möglich, dass die Rentenversicherung mit dem Rentenbescheid gleich ein Antragsformular für die Grundsicherung mitschickt. Neben dem eigentlichen Antrag müssen die Senioren natürlich alle erforderlichen Unterlagen beibringen, welche für die Behörde nachvollziehbar Auskunft über ihre finanzielle Gesamtsituation geben können. 

Lassen Sie sich kostenfrei zur Grundsicherung beraten.

Sowohl die staatliche Rentenversicherung als auch die Angestellten beim Sozialamt sind bemüht und auch verpflichtet, alle betroffenen Senioren eingehend und zu alles Aspekten der Grundsicherung im Alter kostenlos zu beraten. Weitere Informationen und Beratungsleistungen können die finanziell Bedürftigen natürlich auch bei den Sozial- und Wohlfahrtsverbänden wie dem Paritätischen Wohlfahrtsverband (paritaet.org), dem Roten Kreuz (drk.de) oder der Caritas (caritas.de) erhalten.

Die finanziellen Mittel aus der Grundsicherung

Welche finanziellen Mittel die bedürftigen Senioren aus der Grundsicherung im Alter bekommen können, hängt von mehreren Faktoren ab. Dabei wird vom Sozialamt die persönliche Lebenssituation und die daraus resultierenden monatlichen Kosten sowie das zur Verfügung stehende Gesamteinkommen geprüft. Daraus werden dann die zu bewilligenden Leistungen wie der Regelbedarf, der Mehrbedarf, die Krankenversicherung, die Pflegeversicherung und die Miete bzw. die Kosten zum Wohnen berechnet und dem Antragsteller per Bescheid vom Sozialamt mitgeteilt.

Der Regelbedarf ist ein fester Betrag und deckt dabei die monatlichen Kosten für z.B. Kleidung, Körperpflege und Verpflegung ab. Weiterführende Informationen können Sie beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales erhalten. In besonderen Lebenssituationen können die betroffenen Senioren auf einen s.g. Mehrbedarf für Erkrankungen, Medikamente oder Warmwasserversorgung geltend machen. Im Rahmen der Grundsicherung im Alter können vom Sozialamt für Senioren auch die Kosten für das Sterbegeld übernommen werden. Dieses Sterbegeld sollte dann zumind. ausreichen, um eine normale Beerdigung bezahlen zu können. 

Ebenso können die laufenden Kosten für die Krankenversicherung und die Pflegeversicherung von der Grundsicherung übernommen werden. Als Bedingung dafür gilt, dass diese bedürftigen Senioren entweder einen Regelbedarf oder einen Mehrbedarf oder Leistungen für die Wohnung bzw. die Heizung vom Sozialamt erhalten. Privat krankenversicherte Rentner sollten bei Ihrer Krankenkasse dann in den s.g. Basistarif wechseln. Die Kosten für diesen Tarif in der privaten Krankenkasse werden dann auch vom Sozialamt übernommen und Sie erhalten die gleichen Leistungen wie in der gesetzlichen Krankenversicherung. 

 

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