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Die Pflegeversicherung Leistungen

Pflegebedürftige Senioren erhalten Leistungen der Pflegeversicherung im Rahmen der Altenhilfe. Zum Beispiel übernimmt die Versicherung Kosten für die Pflege zuhause oder in einer Pflegeeinrichtung. Die Pflegeversicherung Leistungen sind in einem Katalog klar geregelt.

Pflegeversicherung Leistungen

Die Pflegeversicherung Leistungen

Was sind Pflegeversicherung Leistungen?

Die Leistungen der Pflegeversicherung müssen beantragt werden. Pflegebedürftige Menschen mit einem anerkannten Pflegegrad erhalten etwa Pflegegeld oder Pflegesachleistungen, also Unterstützung von professionellen Pflegediensten. Die konkrete Höhe der einzelnen Pflegeversicherung Leistungen hängt dabei vom Pflegegrad ab. Der Pflegegrad wird vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung festgestellt. Ziel der Pflegeversicherung ist es, mit diesen Leistungen die Senioren zu unterstützen und den Alltag zu erleichtern. Die Pflegeversicherung ist eine Teilkasko-Versicherung und trägt grundlegende Pflegeleistungen und Betreuungsleistungen von Angehörigen, Pflegekräften oder Betreuungskräften. Grundsätzlich haben Menschen Anspruch auf diese Pflegeleistungen, die dement sind, anerkannt pflegebedürftig, psychisch krank oder geistig behindert sind und daher in einer Pflegeeinrichtung versorgt und betreut werden müssen. Für Kosten auch ohne Pflegebedürftigkeit wie Wohnen und Essen kommt die Pflegeversicherung nicht auf. Zudem sind die Zuschüsse der Pflegekassen begrenzt bzw. gedeckelt.

 

Überblick über Leistungen der Pflegeversicherung

  1. Pflegegeld
    Je nach Pflegegrad erhalten Senioren Pflegegeld, wenn sie von Angehörigen oder Betreuungskräften zu Hause betreut und gepflegt werden.
  2. Pflegesachleistung
    Sachleistungen erhalten Pflegebedürftige und Demenz-Patienten abhängig von der jeweiligen Pflegestufe bzw. dem Pflegegrad und bei einer Betreuung zu Hause durch einen Pflegedienst.
  3. Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen
    Haben Pflegebedürftige ihren Anspruch auf Pflegesachleistungen nicht ausgeschöpft, können sie alternativ Betreuungs- und Entlastungsleistungen nutzen. Dazu gehören haushaltsnahe Dienstleistungen, Alltagsbegleitung, Demenzbetreuung und ähnliches.
  4. Kombination aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen
    Die Kombination aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen können Pflegebedürftige beantragen, wenn sie von Angehörigen wie auch von einem professionellen Ambulanten Pflegedienst betreut und versorgt werden oder in einer Tages- bzw. Nachtpflegeeinrichtung betreut werden, aber zu Hause leben. So erhalten Senioren z.B. 80 Prozent Pflegegeld, wenn 20 Prozent der Sachleistungen für den Pflegedienst in Anspruch genommen werden, wenn Grundpflege und Haushaltsführung von Angehörigen übernommen wird.
  5. Tages- und Nachtpflege
    Für Tages- und Nachtpflege erhalten Pflegebedürftige ebenfalls ambulante Sachleistungen abhängig vom Pflegegrad.
  6. Verhinderungspflege
    Pflegebedürftige mit Pflegegrad haben weiterhin Anspruch auf Verhinderungspflege, z.B. bei Krankheit, Urlaub der pflegenden Angehörigen.
  7. Kurzzeitpflege
    Die Kurzzeitpflege kann Senioren nach einem Krankenhausaufenthalt vorübergehend unterstützen.
  8. Hilfsmittel
    Haben Senioren Bedarf auf Hilfsmittel wie Gehhilfen, Rollstuhl, Rollator oder ähnliches, erhalten sie Zuschüsse für Hilfsmittel, die im Hilfsmittelverzeichnis geführt werden.
  9. Zuschüsse für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
    Zu den Leistungen gehören auch Zuschüsse für Produkte für den täglichen Gebrauch wie Desinfektionsmittel, Handschuhe, Bettunterlagen und ähnliches.
  10. Zuschuss für Hausnotruf
    Die Pflegekasse bezuschusst Kosten für einen Hausnotruf, sowohl die einmaligen Anschlusskosten wie auch die monatlichen Betriebskosten.
  11. Zuschuss für Anpassung des Wohnraums
    Wenn die Wohnung von Pflegebedürftigen barrierefrei umgebaut werden muss, gibt es auch hierzu Zuschüsse der Pflegekasse bis zu 4.000 Euro einmalig für alle Maßnahmen.
  12. Förderung selbstorganisierter und ambulant betreuter Wohngruppen
    Leben pflegebedürftige Senioren in einer Senioren-WG, gewährt die Pflegekasse Zuschüsse für die Einrichtung bzw. für die Anstellung einer Organisationskraft.
  13. Zuschüsse für Versorgung in einer stationären Pflegeeinrichtung
    Leben Pflegebedürftige dauerhaft im Altenpflegeheim und werden stationär betreut und versorgt, zahlt die Pflegekasse abhängig vom anerkannten Pflegegrad Zuschüsse.

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