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Pflegestufen oder Pflegegrade?

Pflegegrade

Pflegegrade

Pflegestufen bzw. Pflegegrade, was ist das eigentlich? Die verschiedenen Pflegestufen bzw. seit 2017 s.g. Pflegegrade beschreiben den individuellen Pflegebedard und Hilfsbedarf bei pflegebedürftigen Menschen, der mit verschiedenen Leistungen der Pflegeversicherung verbunden ist.

Die richtige Pflegestufe beantragen

Angehörige müssen für diese Leistungen die jeweilige Pflegestufe beantragen. Ein Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen vor Ort prüft, ob der Betroffene aufgrund der körperlichen Einschränkungen fremde Hilfe bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität benötigt. Die tägliche Dauer der benötigten Hilfe münden dann in der

  • Pflegestufe 0
  • Pflegestufe 1
  • Pflegestufe 2
  • Pflegestufe 3 oder
  • Pflegestufe 4

Die Pflegestufe 0 gilt als Sonderfall für Dauerhaft erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz. Sie wird für Patienten mit Demenz, psychisch kranke oder geistig behinderte Menschen angewandt. Sie weisen häufig kaum körperliche Einschränkungen auf, benötigen aber dennoch einen erheblichen Betreuungsbedarf auf.

 

Pflegestufe 1

Die Pflegestufe 1 gilt für eine erhebliche Pflegebedürftigkeit. Als Voraussetzung müssen die Senioren mindestens 90 Minuten täglich auf Hilfe Dritter angewiesen sein. 45 Minuten müssen dabei auf Körperpflege, Ernährung und Mobilität entfallen, die übrige Zeit gilt für die Unterstützung im Haushalt.

 

Pflegestufe 2

Die Pflegestufe 2 wird auch als Schwerpflegebedürftigkeit eingestuft. Voraussetzungen hier sind ein Zeitaufwand der fremden Hilfe von mindestens drei Stunden täglich in der Woche. Dabei sind zwei Stunden für die Grundpflege (Körperpflege, Ernährung und Bewegung bzw. Mobilität) zu verwenden und eine Stunde für den Haushalt.

 

Pflegestufe 3

Die Pflegestufe 3 steht für Schwerstpflegebedürftigkeit. Hier müssen die Pflegebedürftigen täglich mindestens fünf Stunden auf fremde Hilfe angewiesen sein. Die Zeitaufteilung beträgt vier Stunden für die Grundpflege, eine Stunde für die Unterstützung im Haushalt.

 

Pflegestufe 4

Die Pflegestufe 4 oder Pflegestufe 3 mit Härtefall-Regelung betrifft Senioren, die einen erheblichen Pflegebedarf haben, der täglich bei sechs Stunden und mehr liegt. Dazu gehört auch die Grundpflege in der Nacht. Sind die betroffenen Menschen im Pflegeheim untergebracht, fällt hier auch die Behandlungspflege mit Verbandswechsel, Medikamentengabe, Injektionen und ähnliches darunter.
Der Gutachter entscheidet über die Einstufung der jeweiligen Pflegestufe mit Hilfe des notwendigen Zeitaufwandes. Benötigt ein Patient etwa viel Zeit für die Körperpflege einschließlich Kämmen, Waschen, Duschen etc., desto größer ist die Einschränkung. Neben der Begutachtung vor Ort ist auch eine ausführliche Dokumentation in einem Pflegetagebuch sinnvoll. Je nach Pflegestufe erhalten die Angehörigen und die Betroffenen verschiedene Leistungen, wie Pflegegeld oder Pflegesachleistungen. Außerdem sind zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen möglich. Bei Bedarf ist auch der Antrag auf Erhöhung der Pflegestufe möglich.

 

Seit 2017: Pflegestufen werden zu Pflegegrad

Seit 1. Januar 2017 gibt es wichtige Neuerungen in diesem Bereich. Die Pflegestufen werden im Rahmen der gesetzlichen Pflegereform durch fünf Pflegegrade ersetzt. So ist es möglich, dass die Gutachter den vorhandenen Grad der Selbständigkeit der Pflegebedürftigen zu beurteilen. Die Begutachtung erfolgt durch ein Punktesystem in verschiedenen Bewertungsbereichen. Die Gesamtpunktzahl stuft die Senioren dann in die Pflegegrade 1 bis 5 ein.

Die Bereiche der Beurteilung sind Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Belastungen sowie Gestaltung des Alltags und soziale Kontakte. Durch die Neuregelungen profitieren vor allem die Demenzkranken, da sie bisher benachteiligt wurden. Weil sie meist körperlich kaum Einschränkungen hatten, haben sie nicht alle Pflegeleistungen bekommen.

Bei den Pflegegraden gilt: Je unselbständiger und hilfsbedürftiger die Betroffenen sind, desto höher der Pflegegrad und desto mehr Leistungen erhalten die Senioren.

  • Pflegegrad 1 ist dabei neu
  • Pflegegrad 2 entspricht den bisherigen Pflegestufen 0 und 1
  • Pflegegrad 3 entsprich den bisherigen Pflegestufe 1 und 2
  • Pflegegrad 4 ersetzt die Pflegestufen 2 und 3
  • Pflegegrad 5 ersetzt Pflegestufe 3 und Pflegestufe 3 mit Härtefall

 

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