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Die Pflegegrade kennen und Pflegegeld erhalten

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Pflegegeld

Man muß schon die einzelnen Pflegegrade kennen und richtig beantragen, um für seine Angehörigen das korrekte Pflegegeld zu bekommen. Wenn auffällt, dass Angehörige immer schwächer werden und mehr Bedarf an Unterstützung haben, ist ein wichtiger Schritt, die Pflegestufe zu beantragen. Zuständig ist dafür die Pflegekasse, die den Krankenkassen angeschlossen sind.

Warum Pflegegrade beantragen?

Damit Pflegebedürftige Leistungen der Pflegeversicherung erhalten, müssen sie einen Antrag auf Pflegestufe bzw. inzwischen Pflegegrad stellen. Die fünf neuen Pflegegrade ersetzen die bisher bekannten drei Pflegestufen. Außerdem gibt es Veränderungen beim Begutachtungsverfahren. In jedem Fall ist der Antrag notwendig, dazu gibt es online auch kostenlose Antragsformulare zum Download für die Beantragung der Pflegegrade

Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff bestimmt nun den Pflegegrad. Er definiert per Gesetz, wann Menschen pflegebedürftig sind und welcher Anspruch auf Pflegeleistungen besteht. Pflegebedürftige Menschen sind durch gesundheitliche, körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen in der Selbständigkeit eingeschränkt sind. Nun werden Menschen nicht mehr nur nach körperlichen, sondern auch nach kognitiven bzw. geistigen sowie psychischen Beeinträchtigungen in ihrer Pflegebedürftigkeit berücksichtigt. Der Antrag auf Pflegegrad dient der Einstufung der Pflegebedürftigkeit, was die Pflegekasse übernimmt. Die gesetzlichen oder privaten Krankenkassen arbeiten mit Gutachtern des MDK oder von Medicproof zusammen und untersuchen die Senioren.

 

Die wichtigen Schritte zum Pflegegrad

Wenn auffällig wird, dass Senioren abbauen und immer mehr Unterstützung benötigen, können Angehörige für sie den Antrag auf Pflegegrad stellen. Wenn es z.B. Anzeichen für Demenz gibt, haben Betroffene Anspruch auf Leistungen der Pflegekasse.
Angehörige sollten Kontakt zur zuständigen Pflegekasse aufnehmen, etwa telefonisch oder per Brief, und die Pflegeleistungen beantragen. Die Pflegekasse wird sich dann wieder mit einem Formular melden.

Das Formular der Pflegegrade muss dann korrekt und vollständig ausgefüllt werden und vom pflegebedürftigen Angehörigen oder vom Bevollmächtigten unterzeichnet werden. Zunächst genügen die wichtigsten Angaben, Details zum Pflegebedarf sind noch nicht notwendig. Im Folgenden kommt ein Gutachter vom MDK der gesetzlichen Kassen oder von Medicproof bei privat Versicherten auf die Familie zu und vereinbart einen Termin zu einem persönlichen Treffen und zur Begutachtung. Im Anschluss erhalten die Senioren bzw. die Antragsteller den Bescheid über die zugewiesene Pflegestufe bzw. den Pflegegrad. Sollte die Pflegekasse keinen Pflegegrad zuweisen oder einen zu geringen Pflegegrad anerkenne, ist für die Familie auch ein Widerspruch möglich. Dazu können die Gutachten angefordert werden.

 

Wie die Pflegegrade beantragt werden

Die Pflegegrade können auch telefonisch beantragt werden. Dazu genügt ein Anruf bei der Pflegekasse. Der Pflegegrad kann selbstverständlich auch schriftlich beantragt werden. Dazu genügt ein formloser Brief an die Pflegekasse. Online gibt es dazu Musterbeispiele. Der Pflegegrad kann beim Pflegestützpunkt beantragt werden, bei einem Besuch mit dem pflegebedürftigen Angehörigen am Pflegestützpunkt. Dort ist auch eine umfassende Beratung möglich. Bei einem schriftlichen Antrag sind vor dem Begutachtungstermin keine weiteren detaillierten Angaben zum Gesundheitszustand und zum Pflegebedarf notwendig. Beim telefonischen Antrag erhalten die Familien das Formular, in dem weitere Angaben zum Pflegebedarf erforderlich sind.

 

Pflegekasse zahlt Pflegegeld rückwirkend

Angehörige sollten wissen, dass die Leistungen der Pflegekasse auch rückwirkend gezahlt werden. Zwischen Antragstellung bis zur Entscheidung über die Pflegegrade kann es Wochen dauern. Wenn der entsprechende Pflegegrad anerkannt ist, erhalten die Familien die Pflegeleistungen auch rückwirkend. Erfolgte der Antrag etwa am Monatsende, erhalten die Senioren die Leistungen für den ganzen Monat. Für die Pflegekasse gibt es für die Entscheidung eine Frist. Sie muss den Antragstellern binnen fünf Wochen eine Entscheidung zum Pflegegrad mitteilen. Maßgeblich ist hier der Posteingang bei der Pflegekasse. Erfolgt die Entscheidung nicht, haben Familien Anspruch auf 70 Euro pro Woche Verzögerung.

Die Einstufung des Pflegegrads ist auch als Eileinstufung im Krankenhaus möglich. Wenn Angehörige z.B. eine Operation benötigen und absehbar ist, dass die Senioren ein Pflegefall bleiben, ist schnelles Handeln notwendig. Hilfe bietet hier der Sozialdienst im Krankenhaus. So ist der Antrag direkt und kurzfristig beim MDK möglich. Die Pflegebedürftigen erhalten dann ab sofort die notwendigen Pflegeleistungen. Später erfolgt dann die Begutachtung durch den Gutachter. Dann wird entschieden, ob der Pflegegrad zutreffend anerkannt wurde oder geändert werden muss.

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