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Pflegehilfe bzw. Hilfe zur Pflege als Sozialleistung

Pflegehilfe oder Hilfe zur Pflege ist eine Ergänzung zur Pflegeversicherung, wenn diese nicht alle Kosten der Altenpflege übernimmt oder die Kosten durch die gesetzliche Pflegeversicherung nicht gedeckt sind.

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Pflegehilfe bzw. Hilfe zur Pflege als Sozialleistung

Beratung bei Hilfe zur Pflege

Für die Pflege zuhause bieten Pflegestützpunkte und ähnliche Beratungsstellen kostenlose Beratung an und unterstützen bei den wichtigen Schritten bei der Altenpflege zuhause. Sie helfen bei der Suche nach passenden Einrichtungen und helfen schnell und organisiert, wenn der Pflegefall plötzlich eintritt. Angehörige sollten in jedem Fall einen klaren Kopf bewahren und ruhig alle notwendigen Schritte einleiten. Die Entscheidungen sollten am besten mit anderen Angehörigen zusammen und nach Möglichkeit auch mit den pflegebedürftigen Senioren getroffen werden.

 

Die wichtigsten drei Schritte sind für die Pflegehilfe

  • Die Ermittlung der benötigten Pflegehilfe. Stellen Sie fest, welcher Pflegebedarf genau besteht. Ist die Pflegehilfe rund um die Uhr notwendig, oder nur tagsüber oder nur nachts? Benötigen Sie Hilfe für den Haushalt?
  • Einschätzung der notwendigen Pflegeform. Welche Pflegeformen gibt es, welche Vor- und Nachteile sind hier zu berücksichtigen?
  • Klärung der Kosten bzw. Finanzen: Pflegebedürftige Senioren haben im Allgemeinen Anspruch auf einen Pflegegrad, also erhalten sie finanzielle Unterstützung durch die Pflegekasse. Hier geht es um frühzeitige Anträge und Klärung der möglichen Leistungen, die übernommen werden.

 

Die Pflegehilfe ist eine Sozialleistung

Wenn jedoch das Geld der Pflegeversicherung nicht reicht, haben Senioren Anspruch auf Pflegehilfe. Das ist der Fall, wenn die Rente nicht ausreicht, oder kein Vermögen vorhanden ist. Hier springt die Hilfe zur Pflege als staatliche Sozialleistung ein. Wenn Senioren nicht mehr selbständig leben können oder gesundheitliche Einschränkungen körperlicher, psychischer oder kognitiver Art, benötigen sie Unterstützung, was unter Umständen auch kostspielig sein kann. Die staatliche Hilfe zur Pflege richtet sich dann in der Höhe danach, welchen Anteil der Kosten die Pflegeversicherung übernimmt. Außerdem spielt das Einkommen bzw. die Rente eine Rolle. Pflegehilfe kann zum Beispiel genutzt werden für häusliche Pflege, Hilfsmittel, Kurzzeitpflege, teilstationäre Pflege, stationäre Pflege und Maßnahmen für barrierefreies Wohnen.

Wenn das Geld also nicht ausreicht und die Leistungen der Pflegekasse zu niedrig sind, springt die Pflegehilfe ein, wenn kein Anspruch auf die Leistungen der Pflegeversicherung besteht, die Leistungen der Pflegekasse zu gering sind, um alle Kosten zu decken oder wenn alle weiteren Leistungsträger wie Unfallversicherung oder Pflegeversicherung die Kosten nicht übernehmen. Für diese Sozialleistungen oder Hilfe zur Pflege ist der Pflegegrad nicht zwingend erforderlich.

 

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