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Ambulante Pflegekosten

Durch ihre Beiträge zur Pflegeversicherungen haben gesetzlich Versicherte Anspruch auf Hilfe in Form von Pflegekosten im Falle der Pflegebedürftigkeit. So übernimmt die Pflegeversicherung etwa die Kosten für ambulante Pflegeleistungen. Neben Pflegesachleistungen wie die Versorgung durch einen Ambulanten Pflegedienst erhalten sie alternativ Pflegegeld, wenn sie von Angehörigen versorgt werden.

 

Pflegekosten

Ambulante Pflegekosten

Pflegegrad und Pflegekosten 

Da jeder Pflegebedürftige sehr unterschiedliche Unterstützung braucht fallen auch die Ambulanten Pflege Kosten unterschiedlich aus. Den Grad der Pflegebedürftigkeit stellt ein Gutachter vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung MDK bei gesetzlich versicherten Senioren fest, bei privat Versicherten ein Gutachter von Medicproof. Relevant für die Einstufung damit für die Ambulante Pflege. 

Kosten sind folgende Bereiche, für die der Gutachter Punkte vergibt:

  • Mobilität
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  • Verhaltensweisen und psychische Probleme
  • Selbstversorgung
  • Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Belastungen
  • Gestaltung des Alltags und soziale Kontakte

 

Je nach Fähigkeiten vergibt der Gutachter Punkte, die dann die Einstufung des Pflegegrades ermöglichen. Je mehr Punkte erreicht werden desto höher der Pflegegrad und damit auch die Kosten für die ambulante Pflege.

 

Überblick Pflegekosten der einzelnen Pflegegrade

Pflegegrad 1

Senioren mit Pflegegrad 1 erhalten bei häuslicher Pflege durch Angehörige weder Pflegegeld noch Pflegesachleistungen bei der Pflege durch einen Ambulanten Pflegedienst. Stattdessen erhalten sie einen Entlastungsbetrag von 125 Euro pro Monat. Außerdem sind Zuschüsse für den barrierefreien Umbau der Wohnung oder für Pflegehilfsmittel möglich.

Pflegegrad 2

Senioren mit Pflegegrad 2 erhalten entweder 316 Euro Pflegegeld oder 689 Euro Pflegesachleistungen für den Ambulanten Pflegedienst im Monat. Bei der Kombination der häuslichen Pflege durch Angehörige und durch den Ambulanten Pflegedienst erhalten sie Pflegegeld und Pflegesachleistungen anteilig. Zudem besteht Anspruch auf 125 Euro Betreuungs- und Entlastungsleistungen, Leistungen der Tagespflege und Nachtpflege in Höhe von 689 Euro, sowie bis zu 1.612 Euro für Kurzzeitpflege oder 1.612 Euro für die Verhinderungspflege. Auch Zuschüsse für Hausnotruf, Wohnraumanpassung und bestimmte Hilfsmittel sind möglich.

Pflegegrad 3

Senioren mit Pflegegrad 3 erhalten bei häuslicher Pflege entweder 545 Euro Pflegegeld oder 1.298 Pflegesachleistungen für den Ambulanten Pflegedienst. Außerdem sind die Betreuungs- und Entlastungsleistungen, Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege, Zuschüsse und Tagespflege und Nachtpflege wie bei Pflegegrad 2 zu nennen.

Pflegegrad 4

Senioren mit Pflegegrad 4 erhalten 728 Euro Pflegegeld für die häusliche Pflege durch Angehörige oder 1.612 Euro Pflegesachleistungen für den Ambulanten Pflegedienst. Weiter besteht Anspruch auf weitere Leistungen wie bei Pflegegrad 2 und 3.

Pflegegrad 5

Senioren mit Pflegegrad 5 erhalten bei häuslicher Pflege durch Angehörige 901 Euro oder 1.995 Euro für die Pflegesachleistungen des Ambulanten Pflegedienstes. Außerdem besteht Anspruch auf weitere Leistungen wie oben bei Pflegegrad 2, 3 und 4.

 

Privat versicherte Senioren besteht die Regelung, dass die Pflegesachleistungen durch die Kostenerstattung ersetzt wird, die der Höhe der sozialen Pflegeversicherung entspricht.

 

Wichtige Vorsorge für Ambulante Pflegekosten

Experten raten dazu, in Sachen Pflegeversicherung vorzusorgen. Bei der Pflegeversicherung handelt es sich um eine Teilkaskoversicherung, das heißt, die Kosten werden nur bis zu einer bestimmten Höhe übernommen. Leistungen darüber hinaus müssen Versicherte selbst zahlen, je nach familiärer Situation auch die Angehörigen. Daher sollten sich Versicherte zusätzlich nach Möglichkeit privat absichern, etwa in Form einer Pflegezusatzversicherung.

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