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Betreuungsvollmacht richtig aufsetzen

Betreuungsvollmacht

Betreuungsvollmacht

Bei der Betreuungsvollmacht sprechen Experten auch von der Betreuungsverfügung. Eine solche Vollmacht ist wichtig, damit Familien für ihre schwer kranken oder dementen Angehörigen und in deren Sinn Entscheidungen treffen können. Das ist vor allem wichtig bei plötzlichen Ereignissen wie Schlaganfall oder Unfall. Daher sollten Menschen rechtzeitig mit Angehörigen darüber sprechen und entsprechende Vorkehrungen treffen. Eine Betreuungsvollmacht ist eine Willenserklärung, mit der Menschen Angehörige oder Personen des Vertrauens zum Betreuer festlegen. Dieser Betreuer ist dann rechtmäßiger, entscheidungsbefugter Vertreter.

Formelles zur Betreuungsvollmacht

Bei der Betreuungsverfügung gibt es den Unterschied zur Vorsorgevollmacht, dass die erstere nicht sofort bei einem Notfall gilt. Eine Vorsorgevollmacht tritt also sofort in Kraft und der Bevollmächtigte ist sofort handlungsfähig. Im Ernstfall muss das Betreuungsgericht entscheiden, wer tatsächlich die Betreuung übernimmt. Mit der Betreuungsverfügung kann diese Entscheidung aber beeinflusst werden.

Die Betreuungsverfügung gilt im Wesentlichen in folgenden Fällen:

Wenn Erwachsene aufgrund einer psychischen Erkrankung oder einer körperlichen oder geistigen Behinderung die Angelegenheiten nicht selbst erledigen, übernimmt dies ein Betreuer für ihn von Amts wegen. Es handelt sich also um eine gesetzliche Vertretung im Krankheitsfall oder bei schwer einschränkenden Behinderungen. Dazu gehören Angelegenheiten wie die Vermögensverwaltung, Wohnungsangelegenheiten, Gesundheitsfürsorge, Post und Schriftverkehr sowie die Aufenthaltsbestimmung.

Um Probleme zu vermeiden, raten Experten wie Juristen dazu, bereits in gesunden, jungen Jahren solche Vollmachten zu klären. So kann man sich frühzeitig Gedanken darüber machen, wer im Ernstfall über das Schicksal entscheiden soll. Dazu können Vertrauenspersonen benannt werden oder auch Wünsche geäußert werden, ob man etwa zu Hause bleiben möchte oder in ein Pflegeheim gebracht werden kann. Die Betreuungsvollmacht legt genau fest, wer Vermögensangelegenheiten betreut oder welche medizinischen Maßnahmen durchgeführt werden dürfen oder nicht, etwa lebenserhaltende bzw. lebensverlängernde Maßnahmen, die hier häufig eine schwere Entscheidung darstellen. Zudem klärt die Verfügung genau die konkreten Aufgaben des benannten Betreuers. Das Betreuungsgericht entscheidet dann über den Fall.

 

Voraussetzungen für Betreuer

Um als Betreuer benannt werden zu können, müssen die Personen volljährig und geschäftsfähig sein, keinen Eintrag im Schuldnerverzeichnis vorweisen, nicht vorbestraft sein, über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen und in der Nähe leben. Das Betreuungsgericht kontrolliert den Betreuer, etwa mit Blick auf Kontobewegungen und die Erfüllung der vorgegebenen Aufgaben. Bei medizinischen Fragen ist auch die Genehmigung des Gerichtserforderlich. Betreuer müssen jährlich Rechenschaft ablegen.

Bei der Auswahl des Betreuers sollten Menschen auf einige Aspekte achten. Wissenswert ist auch, dass Betreuungsverfügungen auch widerrufen oder geändert werden und somit jederzeit auch andere Personen als Betreuer eingesetzt werden können.

  • Akzeptiert die Person meine Wünsche?
  • Respektiert die Person meine Lebensart?
  • Hat die Person Zeit für mich?
  • Hat die Person vor allem mein Wohl im Blick und entscheidet in meinem Sinn?
  • Ist die Person belastbar genug?

Über diese Fragen sollten sich Menschen Gedanken machen, wenn sie eine Person auswählen. Außerdem sollte das Thema in der Familie oder im Freundeskreis erörtert werden, sodass man sich vielleicht auch gegenseitig als Betreuer vorschlägt.

 

Weitere wichtige Fakten zur Betreuungsvollmacht

Eine selbst verfasste Betreuungsvollmacht muss vom Notar gegen eine Gebühr beglaubigt werden. Das kostet zwischen 20 und 70 Euro. Verfasst ein Anwalt oder Notar die Verfügung kommen zusätzliche Kosten dazu. Die Betreuungsverfügung ist durch die Beglaubigung unbegrenzt gültig und endet mit dem Tod oder aber durch die vollständige Genesung, sodass die Angelegenheiten wieder selbst geregelt werden können.

Link Patientenverfügung AOK

Link Vorsorgevollmacht AOK 

Link Betreuungsverfügung AOK

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