Erfolgreich Pflegegeld beantragen
Sie haben den Entschluss gefasst, ihre Eltern, Großeltern oder gute Freunde selbst zu Hause zu pflegen? Dann gehören Sie zu den zwei Drittel der Menschen, die sich dieser ehrenvollen Aufgabe gewidmet haben. Auch der Gesetzgeber lobt diese Eigeninitiative und möchte alle Menschen, die Pflegebedürftige zu Hause haben mit dem Pflegegeld finanziell ein wenig unterstützen.
Die Voraussetzungen für das Pflegegeld
Wenn Sie als Angehöriger oder Freund einen Pflegebedürftigen unterstützen, können Sie bei der zuständigen Pflegekasse des Pflegebedürftigen einen Antrag auf Pflegegeld stellen. Jedoch müssen vorab einige Voraussetzungen erfüllt sein. So muss der Pflegebedürftige eine Pflegestufe haben. Seit Januar 2017 gelten statt Pflegestufen die fünf neuen Pflegegrade. Darüber hinaus muss der Pflegebedürftige explizit von Angehörigen oder Ehrenamtlichen gepflegt werden. Wie hoch das Pflegegeld ist, hängt vom jeweiligen Pflegegrad ab. Das Pflegegeld wird für bis zu vier Wochen auch dann weitergezahlt, wenn sich der Pflegebedürftige auf Grund von Krankheit in eine Klinik oder Reha begeben muss. Dauert der Aufenthalt länger, wird das Geld erst dann weiter bezahlt, wenn der Pflegebedürftige wieder zuhause ist.
Rechzeitig das Pflegegeld beantragen
Den Antrag auf Pflegegeld muss stets der Pflegebedürftige bei seiner Pflegekasse stellen. Entweder füllt er diesen Antrag selbst aus oder er stellt der Person seines Vertrauens eine schriftliche Bevollmächtigung aus, welche den Antrag gemeinsam mit ihm ausfüllt. Diese Person darf dann auch im Namen des Pflegebedürftigen unterschreiben. Sie muss jedoch beim Antrag auch den Nachweis für die Bevollmächtigung erbringen. Den Antrag auf Pflegegeld sollte man sofort stellen, sobald die Bewilligung des Pflegegrades von der Kasse kommt. Denn diese Leistungen werden nicht rückwirkend ausgezahlt. Sobald der formlose Antrag bei der Kasse eingegangen ist, sendet ihnen diese das nötige Formular für das Pflegegeld zu, welches dann ausgefüllt werden muss.
Hat die Pflegekasse den Antrag auf Pflegegeld positiv bewilligt, hat der Pflegebedürftige gleich drei Möglichkeiten, wie er dieses Geld verwenden kann. Zum einen kann er es als Geldleistung verwenden, um seinen pflegenden Angehörigen zu unterstützen. Zum andern kann er es als Sachleistung nutzen und auch einen professionellen Pflegedienst in Anspruch nehmen. Und zum Dritten geht auch eine Kombination aus pflegendem Angehörigen und Pflegedienst. Hier wird das Geld dann auf beide Seiten ja nach Bedarf aufgeteilt. Hat sich der Pflegebedürftige für eine Art der Leistungen entschieden, bleibt diese für ein halbes Jahr bestehen. Erst danach ist ein Wechsel möglich. Darum sollte vor einer Entscheidung gut überlegt werden, welche Wahl am besten ist. Dabei sollte auch bedacht werden, dass auch ein Angehöriger durch Urlaub, Krankheit oder Krankenhaus einmal ausfallen kann und ein Pflegedienst nötig wird.
Pflegegeld beantragen ohne Pflegegrad
Um das Pflegegeld zu bekommen, ist wie ja bereits oben erwähnt, eine der Voraussetzungen, dass der Pflegebedürftige einen Pflegegrad hat. Da die Bearbeitung des Antrags auf Feststellung eines Pflegegrades aber durchaus ein bisschen dauern kann, ist es auch vorab schon möglich, einen Antrag auf Pflegegeld zu stellen. Dieser ruht bei der Pflegekasse dann erst einmal bis der Antrag für den Pflegegrad und das Gutachten dafür durch sind. So kann diese Pflegeleistung gleich reibungslos in den nächsten Schritt übergehen. Und es spart einiges an Zeit, da man alle Anträge bereits bei der Kasse vorliegen hat.
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