Pflegegeld für Angehörige
Nach Möglichkeit können Pflegebedürftige selbst darüber entscheiden, wer sie pflegen soll und wo sie gepflegt werden möchten. Werden Senioren zu Hause von Angehörigen, Freunden oder Bekannten gepflegt, gibt es von den Pflegekassen das Pflegegeld für Angehörige bzw. die Betreuenden. Die Höhe des Pflegegeldes ist dabei abhängig von der gewährten Pflegestufe bzw. dem Pflegegrad.
Pflegegeld für Angehörige einfach erklärt
Beim Pflegegeld handelt es sich um monatliche Sozialleistungen der privaten oder gesetzlichen Pflegeversicherung für Pflegebedürftige, die zu Hause betreut werden. Mit dem Pflegegeld können beschaffte Seniorenhilfen bzw. der Einsatz der pflegenden Angehörigen oder Freunde abgegolten werden.
Wer das Pflegegeld für Angehörige erhält
Damit Sie das Pflegegeld für Angehörige bekommen, sind einige Voraussetzungen zu erfüllen, wie u.a. eine anerkannte Pflegestufe. Die Pflegebedürftigen müssen zu Hause allein von Angehörigen, Freunden oder anderen nicht professionellen Pflegekräften versorgt werden. Die pflegenden Personen pflegen die Senioren also nicht erwerbsmäßig und in häuslicher Umgebung. Das Pflegegeld wird monatlich überwiesen.
Die Zahlung des Pflegegelds erfolgt erst nach Antrag auf Pflegegrad bei anerkannter Pflegebedürftigkeit. Richtiger Ansprechpartner ist zunächst der zuständige Mitarbeiter der Krankenkasse, der dann weiter vermittelt. Wie das Pflegegeld dann letztlich verwendet wird, ist die freie Entscheidung der Pflegebedürftigen. In der Regel erhalten das Geld die pflegenden Angehörigen bzw. Personen.
Nur einen Teil des Pflegegelds erhalten Senioren bzw. Pflegebedürftigen, wenn neben den Angehörigen auch professionelle Pflegekräfte die Senioren betreuen und die Grundpflege übernehmen. Nicht selten können die Angehörigen auf Dauer alle anfallenden Aufgaben erfüllen. Die Pflegesachleistungen stehen den Pflegebedürftigen entsprechend dem Pflegegrad zu. Die häusliche Krankenpflege kann auch ärztlich verordnet und vorübergehend sein. Die Kosten der häuslichen Krankenpflege gehören nicht zu den Leistungen der Pflegeversicherung und werden von der Krankenkasse übernommen.Auch Demenzkranke, psychisch kranke oder geistig behinderte Menschen, die anerkannt pflegebedürftig sind, erhalten Pflegegeld.
Wie hoch ist das Pflegegeld
Angehörige von Pflegebedürftigen erhalten monatlich Pflegegeld. Den vollen Satz erhalten die Pflegenden, wenn sie die Senioren allein zu Hause betreuen. Bei Pflegestufe 1 erhalten Betroffene etwa 1.200 Euro monatlich, bei Pflegestufe 2 etwa 2.450 Euro und bei Pflegestufe 3 etwa 3.700 Euro. Hier gibt es Änderungen durch die neuen Pflegegrade und die Pflegereform. Die Kranken- und Pflegekassen können zu aktuellen Sätzen informieren. Aktuelle Zahlen gibt es auch online.
Weitere Infos zum Pflegegeld für Angehörige
Das Pflegegeld gibt es nur bei alleiniger häuslicher Pflege. Bei Unterstützung durch professionelle Pflegedienste, gibt es Zuschüsse für die Pflegesachleistungen des Pflegedienstes. Es gibt weniger Pflegegeld entsprechend der Höhe der genutzten Pflegesachleistungen. Die Hälfte des Pflegegeldes wird gewährt, wenn Pflegebedürftige bis zu sechs Wochen Verhinderungspflege von ambulanten Pflegediensten versorgt werden, weil die pflegenden Angehörigen in Urlaub oder erkrankt sind. Auch bei einer Kurzzeitpflege von bis zu acht Wochen erhalten Betroffene die Hälfte des Pflegegeldes. Senioren in Pflegeeinrichtungen erhalten kein Pflegegeld aufgrund der professionellen stationären Pflege und Betreuung. Das Pflegegeld wird in der Regel bis zum Tod des Pflegebedürftigen gezahlt, und zwar auch für den vollständigen Kalendermonat, in dem der Betroffene verstorben ist.
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