Die richtige Pflegestufe beantragen
Um Leistungen aus der gesetzlichen Pflegekasse zu beziehen, müssen Pflegebedürftige einen Pflegegrad bzw. ein Pflegestufe vorweisen. Diese Pflegestufe bzw. Pflegegrad muss zuvor bei der Pflegekasse beantragt werden )Pflegestufe beantragen). Bis zum 31.12.2016 wurde die Pflegebedürftigkeit in drei unterschiedliche Pflegestufen unterteilt. Diese Regelung wurde jedoch zum 1. Januar 2017 abgeschafft und neu aufgesetzt. Die Bedürftigkeit wird nun in fünf unterschiedliche Pflegegrade unterteilt und so muss daher ein Antrag auf Pfleggrad gestellt werden. Dieser muss jedoch nur bei neuen Pflegebedürftigen gestellt werden. Bestand bereits vor dem 1. Januar 2017 eine Pflegestufe wird diese von der zuständigen Kasse automatisch in einen Pflegegrad umgewandelt.
Pflegebedürftigkeit ist per Gesetz geregelt
Auch für die Pflegebedürftigkeit gibt es ein Gesetz, in dem klar geregelt ist, was pflegebedürftig bedeutet. So steht in § 14 SGB XI: „Pflegebedürftig sind alle Menschen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Es muss sich um Personen handeln, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbständig kompensieren oder bewältigen können. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate und mit mindestens der in § 15 festgelegten Schwere bestehen.“
Wie muß man die Pflegestufe beantragen?
Sobald ihnen irgendwann auffällt, dass ein Angehöriger im Alltag immer mehr Unterstützung braucht, können Sie gemeinsam mit ihm einen Pflegegrad bzw. eine Pflegestufe beantragen. Dies ist auch dann möglich, wenn Ihr Angehöriger langsam erste Anzeichen einer Demenz aufweist. Um einen Antrag zu stellen, sollten Sie zunächst telefonisch oder schriftlich Kontakt mit der zuständigen Pflegekasse aufnehmen und dort Leistungen aus der Pflegeversicherung beantragen. Die Pflegekasse wird mit der Krankenkasse Kontakt aufnehmen, welche ihnen dann ein Antragsformular zusenden wird.
Im zweiten Schritt füllen Sie den Pflegeantrag aus und lassen Ihn vom Antragsteller unterschreiben. Hier reichen erst einmal die groben Angaben, da die Krankenkasse im weiteren Verfahren einen Gutachter zu Ihnen schicken wird. Je nachdem ob der Antragsteller gesetzlich oder privat versichert ist, kommt nach Eingang des Antrags ein Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkasse oder von Medicproof zu Ihnen nach Hause, um sich ein persönliches Bild von der Lage zu machen.
Nach dem Besuch würde der Gutachter seine Auswertung an die zuständige Pflegekasse weiterleiten. Von dieser bekommen Sie dann nach einiger Zeit einen Bescheid mit der Entscheidung über den Pflegegrad. Da diese Entscheidung einige Zeit dauern kann, werden alle bewilligten Leistungen mit Erhalt des positiven Bescheides rückwirkend von der Kasse gezahlt.
Das System der Pflegegrade (richtige Pflegestufe beantragen)
Die Pflegekasse entscheidet an Hand des Gutachtens, welcher Pflegegrad für die Pflegebedürftigen in Frage kommt. Hier eine kleine Übersicht über die Pflegegrade und das Punktsystem:
Pflegegrad 1
Pflegegrad 1 (12,5 bis 26 Punkte)
Wenn die Selbständigkeit gering beeinträchtig ist.
Pflegegrad 2
Pflegegrad 2 (27 bis 47 Punkte)
Wenn die Selbständigkeit erheblich eingeschränkt ist.
Pflegegrad 3
Pflegegrad 3 (47,5 bis 69 Punkte?
Wenn die Selbständigkeit schwer beeinträchtigt ist.
Pflegegrad 4
Pflegegrad 4 (70 bis 89 Punkte)
Wenn die Selbständigkeit schwerste Beeinträchtigungen hat.
Pflegegrad 5
Pflegegrad 5 (90 bis 100 Punkte)
Wenn die Selbstständigkeit schwerste Beeinträchtigungen hat und es besondere Anforderungen an die Pflegeversorgung gibt.
Höherstufung des Pflegegrades
Manchmal kommt es vor, dass sich durch Krankheiten oder psychische Begebenheiten die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen so ändert, dass der bisherige Pflegegrad zu niedrig ist. Dann haben Sie die Möglichkeit, einen Antrag auf Höherstufung zu stellen. Dazu sollten Sie an die Pflegekasse einen Brief mit der Bitte um Höherstufung des Pflegegrades schreiben. Die Kasse wird ihnen dann das entsprechende Formular senden. Wie beim Antrag für den Pflegegrad wird danach auch der Gutachter wieder Kontakt zu Ihnen aufnehmen, bevor die Kasse am Ende einen Bescheid zusendet.
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